Positionspapier der neu gegründeten Bad Harzburger Ortsgruppe zur Kommunalwahl
Im Frühjahr 2026 hat sich innerhalb des Kreisverbands Goslar eine Ortsgruppe des ADFC in Bad Harzburg gegründet, um sich als konstruktiver Partner in die Weiterentwicklung der Mobilität in der Stadt einzubringen.

Anlässlich der Kommunahlwahl im September geht die Gruppe nun mit einem Positionspapier und Radschlägen für die Verkehrsentwicklung in Bad Harzburg in die Öffentlichkeit.
Positionspapier der ADFC-Ortsgruppe Bad Harzburg zur Kommunalwahl 2026
Die Ortsgruppe Bad Harzburg des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) wurde im Frühjahr 2026 gegründet. Sie versteht sich entsprechend dem Satzungszweck des ADFC als konstruktive Interessenvertreterin für:
Förderung der Unfallverhütung
Klima-, Natur- und Umweltschutz
Sport
Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere auch durch die Förderung des Radverkehrs und Vertretung der Belange der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen im Interesse der Allgemeinheit.
Zielsetzung
Dieses Positionspapier formuliert Ziele der ADFC-Ortsgruppe für eine zukunftsfähige, generationengerechte und wirtschaftliche Verkehrsentwicklung in Bad Harzburg mit ausgewählten Anknüpfungspunkten zu den angrenzenden Gemeinden.
Es richtet sich an alle, die sich bei der anstehenden Kommunalwahl um politische Verantwortung bewerben sowie an die gesamte Bevölkerung unserer Stadt.
Ausgangslage
Die Stadtentwicklung orientierte sich in der Vergangenheit überwiegend an den Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs.
Ein Wandel des bisherigen Verkehrs- und Mobilitätssystems dient dem Klimaschutz und der Emissionsreduktion, fördert die Lebensqualität in der Stadt, dient dem klimafreundlichen Tourismus und erhöht die Attraktivität der Innenstadt.
Der Rat der Stadt hat durch das am 14. Juli 2020 einstimmig beschlossene Radverkehrskonzept eine Grundlage für die nächsten Jahre geschaffen. Erste Maßnahmen wie der Radweg entlang der Rennbahn, der Ausbau des Ellernwegs in Schlewecke und der Bau von Radstationen wurden umgesetzt.
Das Radverkehrskonzept sieht weitere, mit geringem Aufwand umsetzbare Maßnahmen vor, wie:
Die Öffnung geeigneter Einbahnstraßen, insbesondere auch der Schmiedestraße, für den Radverkehr in beide Richtungen.
Eine zumindest zeitweise Freigabe der als Fußgängerzone ausgewiesenen Herzog-Wilhelm-Straße („Bummelallee“) vom Jungbrunnen (Goslarsche Straße) bis zum Berliner Platz (Papenbergstraße) für den Radverkehr.
Die Anlage von Fahrradstraßen (z.B: Schreiberhauer Straße und Wichernstraße)
Die Neuanlage geeigneter Längs- und Quermarkierungen bei Kreuzungen und Einmündungen für den Radverkehr.
Bei Tempo-30-Straßen: Radverkehr auf der Straße und nicht auf den Fußweg verweisen (z.B. Breite Straße).
Alle genannten Punkte sind im Radverkehrskonzept genannt und konkrete Beispiele ausgewiesen. Das Radverkehrskonzept bietet zwar eine Grundlage, betont aber selbst die Notwendigkeit seiner Fortschreibung und Weiterentwicklung. Manches ist überholt und anderes zu hinterfragen. Gerade bei der Fortschreibung des Konzepts kann sich die Stärke einer lokalen Zusammenarbeit zeigen.
Langfristig bleiben auch kostenintensivere Maßnahmen unerlässlich. Um die Kosten zu minimieren, kann die Stadt bei allen ohnehin anstehenden Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum auch die im Radverkehrskonzept für den jeweiligen Bereich vorgesehenen Maßnahmen umsetzen. Dadurch können auch Straßen sicherer gestaltet werden, die sich nicht bereits durch Kleinmaßnahmen verbessern lassen. Das gilt für die Innenstadt, die Stadtteile und den gemeindeübergreifenden Verkehr. Hier spielt auch die Zusammenarbeit mit „außerstädtischen“ Stellen eine entscheidende Rolle. Der Landkreis Goslar und der Regionalverband Braunschweig wirken mit eigenen Planungsideen in das Gebiet unserer Stadt hinein, ebenso andere Straßenbauträger.
Zur weiteren Förderung der Mobilitätswende in Bad Harzburg gibt die ADFC-Ortsgruppe folgende Radschläge:
- Als Erstmaßnahme wird die „Bummelallee“ probeweise für den Radverkehr freigegeben und die Schmiedestraße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Sollte sich die Regelung bewähren, erfolgt die dauerhafte Freigabe.
- Für die Umsetzung der im Radverkehrskonzept vorgesehenen Maßnahmen werden im Haushalt der Stadt zweckgebundene Mittel vorgesehen.
- Das vom Stadtrat im Jahr 2020 beschlossene Radverkehrskonzept wird fortgeschrieben. Die Fortschreibung erfolgt in einer regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung sachkundiger Organisationen aus der Bad Harzburger Bevölkerung. Die Entscheidung und Umsetzung erfolgen durch Rat und Verwaltung.
- Die Stadt verfolgt die schrittweise Umsetzung auch kostenintensiverer Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen Radverkehrskonzept.
Lassen Sie es uns gemeinsam angehen. Die Hand der Ortsgruppe Bad Harzburg ist ausgestreckt (nicht nur beim Abbiegen)
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an: bad-harzburg [at] adfc-goslar.de.